
Dieser Ausschuss besteht aus 3-5 Mitgliedern, davon ein Mitglied als Präsident. Die Regionalverbände haben im Nachwuchsförderungsbereich von Swiss Tennis bei Reglements- und Konzeptänderungen ein vorgängiges Anhörungs- und Mitspracherecht. Dieses Anhörungs- und Mitspracherecht beinhaltet die gesamte Nachwuchsförderung. Bei Fragen betreffend der Förderung in den Regionalverbänden wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Nachwuchsverantwortlichen Ihres Regionalverbandes.
Swiss Tennis erstellt nur Anfragen zu Schuldispensgesuchen für Mitglieder der National- und Nachwuchskader sowie Überregionalkaderspieler:innen mit einer Nationalen bzw. Regionalen Talent Card. Für alle anderen Spieler:innen verweisen wir auf die jeweiligen Ansprechpersonen der Regionalverbände.