
Per 1. Januar 2025 hat Swiss Olympic in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) den Branchenstandard für den Schweizer Sport eingeführt. Dieser neue Standard ist das Resultat einer breit abgestützten Initiative zur Stärkung von Good Governance, Prävention und Schutzkonzepten im organisierten Schweizer Sport. Er bildet neu die Grundlage für die Förderpraxis des Bundes und gilt für alle nationalen Sportverbände in der Schweiz – und ab 2026 auch für deren Mitglieder und Regionalverbände.
Der Branchenstandard für den Schweizer Sport fasst die grundlegenden und wesentlichen Erwartungen an die Sportorganisationen zusammen. Er wird ergänzt durch die im Ethik-Statut festgehaltenen individuellen Verhaltenspflichten für die Menschen im Schweizer Sport.
Übersichtstabelle der wichtigsten vorzunehmenden Anpassungen
Die Einführung des Branchenstandard macht es für Verbände, die Regionalverbände und ihre Mitglieder nötig, dass gewisse Änderungen in den jeweiligen Statuten angepasst werden.
Für alle Mitglieder, die Jugend+Sport (J+S)-Beiträge erhalten, bedeutet dies, dass ihre Statuten bis zum 31.12.2025 angepasst werden müssen. Anspruch auf Bundessubventionen ist nicht mehr vorhanden, sofern diese Vorgaben nicht erfüllt sind (SpoFöV).
Die Kontrolle und Umsetzung dieser Vorgabe liegt beim Bundesamt für Sport (BASPO) bzw. J+S. Das BASPO hat klargestellt, dass es ab 2026 die Statuten von Vereinen sporadisch überprüfen wird. Die Organisationen erhalten in der Regele eine Frist bis zur nächsten ordentlichen Vereinsversammlung, um diese umzusetzen.
Der Branchenstandard verlangt von den Sportverbänden unter anderem klar definierte Strukturen, geregelte Zuständigkeiten sowie ein dokumentiertes und wirksames System zur Prävention und zum Schutz vor Grenzverletzungen und Missbrauch. Die Umsetzung ist nicht nur eine Erwartung von Swiss Olympic und dem BASPO, sondern auch eine Voraussetzung für die zukünftige finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel.
Ein zentraler Punkt des Standards betrifft die Verankerung all dieser Grundprinzipien in den Statuten. Diese hat Swiss Tennis durch Genehmigung an der Delegiertenversammlung vom 14.06.2025 eingeführt und stellt so einerseits die Anforderungen an eine verantwortungsvolle, transparente und sichere Verbandsführung und andererseits die Grundlagen zum Erhalt der finanziellen Unterstützungen in Form der Verbandsbeiträge sicher.
Vorgaben für nationale Verbände mit Einstufung 1-3
Ein wichtiger Bestandteil des «Branchenstandards» ist, dass ab dem Jahr 2026 auch die Mitglieder – also die Tennisclubs und -center – verpflichtet sind, gewisse zentrale Anforderungen in ihren eigenen Vereinsstatuten zu verankern, adaptiert von den übergeordneten Vorgaben der Swiss Tennis-Statuten. Ab sofort müssen die entsprechenden Statuten von Clubs und Centern angepasst und anlässlich der erstmöglichen Gelegenheit durch die GV oder andere definierte Stellen genehmigt werden.
Die wichtigsten statutarischen Anpassungen sind in folgender Übersicht zusammengefasst. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Empfehlungen, deren Umsetzung Swiss Olympic und Swiss Tennis stärkstens befürworten. Diese Vorgaben sind in den Checklisten weiter unten aufgeführt.
Bei Unsicherheiten und Rückfragen steht das Swiss Tennis-Team unter taskforce@swisstennis.ch gerne zur Verfügung.
Branchenstandard Swiss Olympic
E-Learning «Branchenstandard für Sportvereine – Verständlich, machbar, sinnvoll»
Ethik-Statut
Code of Conduct (Wettkampf)
Antidoping
Swiss Sports Integrity
Schweizer Sportgericht
Tennis Integrity Unit (International)