Zusätzlich kann der Zentralvorstand Organisationen von nationaler Bedeutung mit überwiegend tennisorientierter Zweckbestimmung auf vertraglicher Basis je ein bis zwei, insgesamt jedoch höchstens 6 Sitze, einräumen. Zurzeit nehmen der Firmensport-Verband mit zwei sowie der Tennislehrerverband SPTA und die Athletenkommission von Swiss Tennis mit jeweils einem Repräsentanten Einsitz in die DV. Die Anzahl der den Regionalverbänden zustehenden Sitze wird alle vier Jahre aufgrund der im Vorjahr bezahlten Platzgebühren berechnet.
Die Delegierten werden von den Generalversammlungen der Regionalverbände für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und besitzen jeweils eine Stimme. Mindestens zehn Delegierte zusammen haben ein direktes Antragsrecht an die DV für Traktanden, die in deren Zuständigkeit fallen.
Die Delegiertenversammlung von Swiss Tennis findet jeweils im Juni statt.