PKON / JUKON

Organisation und Aufgaben der PKON (Präsidentenkonferenz) und der JUKON (Konferenz der Juniorenverantwortlichen)

 

PKON

Die 19 Regionalverbände (RV) werden jeweils von einem Vorstand geleitet, welchem eine Präsidentin oder ein Präsident vorsteht. 

Gemäss Artikel 12 der Statuten von Swiss Tennis treffen sich die Präsidenten der Regionalverbände jährlich zumindest einmal für eine Präsidentenkonferenz (PKON). Diese Sitzungen dienen in erster Linie der Information und dem Meinungsaustausch. Zudem ist die PKON das Vorschlagsgremium für bis zu fünf Mitglieder des Zentralvorstandes.

PKON Reglement 

 

JUKON

Die 19 Regionalverbände (RV) sind im Bereich der regionalen Nachwuchsförderung, resp. der Regionalkader autonom im Erlass von Minimalrichtlinien/Reglementen. Die Regionalverbände werden in diesem Bereich von einem Ausschuss geführt (JUKON).

Dieser Ausschuss besteht aus 3-5 Mitgliedern, davon ein Mitglied als Präsident. Die Regionalverbände haben im Nachwuchsförderungsbereich von Swiss Tennis bei Reglements- und Konzeptänderungen ein vorgängiges Anhörungs- und Mitspracherecht. Dieses Anhörungs- und Mitspracherecht beinhaltet die gesamte Nachwuchsförderung.

Fragen betreffend der Förderung in den Regionalverbänden sind direkt an den entsprechenden Juniorenverantwortlichen des Regionalverbandes zu richten.

Weitere Informationen zu den Regionalkadern

*Aufgrund des Anschlussvertrages zwischen dem Liechtensteiner Tennisverband und Swiss Tennis sind die Tennisclubs des Fürstentums Liechtenstein Mitglieder von Swiss Tennis. Die entsprechenden Rechte und Pflichten regeln die STA von Swiss Tennis. Sämtliche Mitglieder des LTV (Tennisclubs und deren Mitglieder) sind am Wettkampfbetrieb von Swiss Tennis spielberechtigt (Interclub, Clubmeisterschaften, Turniere etc.). Die Liechtensteinischen TennisspielerInnen sind den Schweizern gleichgestellt. Demzufolge können die Liechtensteinischen AthletInnen z. B. Schweizermeisterschaften spielen und fallen beim IC nicht ins Ausländerkontingent.

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