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30. Januar 2021, 15:08

Schwierige Situation für Tenniscenter und Clubs mit Hallenbetrieb

Seit dem 22 Dezember 2020 müssen Tenniscenter und Clubs mit Hallenbetrieb auf Geheiss des Bundes aufgrund der Covid-19-Massnahmen fast ausnahmslos geschlossen bleiben. Tennisspielende, die über 16 Jahre alt sind, müssen auf ihren Lieblingssport verzichten, Unter-16-Jährige dürfen zwar trainieren, jedoch keine Wettkämpfe bestreiten. Dies wird voraussichtlich auch bis Ende Februar so bleiben. Seit der letzten Pressekonferenz des Bundes am 13. Januar 2021 haben wir auf relevante Antworten von den übergeordneten Behörden auf wichtige Fragen gewartet – inzwischen haben wir diese teilweise erhalten. Eine Situationsübersicht mit den bisherigen Entwicklungen im Zeitraffer und die aktuelle Lage.

Welche Massnahmen hat Swiss Tennis im Rahmen seit Ausbruch der Pandemie vor rund einem Jahr ergriffen?

  • Swiss Tennis war der erste Sportverband, der am 9. März 2020 eine bestens qualifizierte „Task Force Covid19“ unter der Führung von Jürg Bühler aufstellte. Die Struktur und die Organisationsabläufe – insbesondere die ersten Schutzkonzepte, Vorlagen und Checklisten überhaupt – dienten den anderen Sport- und übergeordneten Verbänden als Richtschnur und wurden seitens Swiss Olympic als sehr positiv taxiert. Via taskforce@swisstennis.ch beantworten wir täglich unzählige Fragen von Clubs, Centern und Tennisspielenden wie auch die COVID-Verantwortlichen der Regionalverbände, welche für die konkreten Anliegen in den jeweiligen Regionen zuständig sind.
     
  • Nach der Verfügung der „Ausserordentlichen Lage“ durch den Bundesrat und an der ersten Covid19-Medienkonferenz des Bundesrates wurde der Sport nicht erwähnt. Durch eine gezielte Strategie der Präsidenten von Swiss Tennis und Swiss Golf ist es gelungen, unsere Anlagen fünf Wochen früher als vom Bundesrat geplant zu öffnen.
     
  • Dank der Partnerschaft von Swiss Tennis mit GotCourts konnten die CC nach der Wiedereröffnung am 11. Mai während drei Monaten unkompliziert und schnell die Plattform von GC als kostenloses Contact Tracing-Tool nutzen, das zwingend nötig war, um wieder öffnen zu können.
     
  • Von der Jahresrechnung 2020 hat Swiss Tennis jedem Center 2 Monatsanteile erlassen
     
  • Ein sechsstelliger Betrag wurde in die Unterstützung einer neu formierten N-Turnier-Serie investiert, um für Schweizer Top-SpielerInnen Spiel- und Verdienstmöglichkeiten zu schaffen.
     
  • Nach der Bekanntgabe des Verteilschlüssels des „Stabilisierungspakets 2020“ durch das BASPO und Swiss Olympic standen Swiss Tennis für im Jahr 2020 entstandene Schäden knapp CHF 3 Mio. zur Verfügung. Nach zahlreichen konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Stellen konnten wir diesen Betrag auf CHF 9.395 Mio. erhöhen, was uns zusammen mit dem Schweizer Fussballverband an die Spitze der realisierten Bundesbeiträge brachte. Diese Gelder wurden aufgrund der eingegangenen und streng geprüften Schadensmeldungen von Clubs, Centern, Turnierorganisatoren, Partner Academies, der SPTA, Regionalverbände und weiteren, verteilt. Damit konnte fast zwei Drittel der fast 15 Mio CHF gemeldeten Schadenssumme gedeckt werden. Wir möchten es an dieser Stelle nicht unterlassen, dem Bundesrat, den eidgenössischen Räten, die das Stabilisierungspaket 2020 verabschiedet haben, aber auch dem BASPO und Swiss Olympic im Namen der Tennis-Schweiz unseren Dank aussprechen.

 

Wie lautet die heutige ordnungspolitische Lage bezüglich des Tennissports?

Es gilt die Covid-19 Verordnung (besondere Lage) in der am 23. Januar 2021 verabschiedeten Fassung 

Für den Tennissport ist der folgende Artikel daraus besonders kritisch

Art. 5d          Besondere Bestimmungen für Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sind für das Publikum geschlossen, namentlich:

  • Sport- und Wellnessbetriebe, namentlich Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder, mit Ausnahme von:
  • Skigebieten und anderen Anlagen im freien Gelände*

*) Erläuterung des Bundesamts für Sport:

Einzig erlaubt ist die Nutzung von Anlagen im freien Gelände, wie zum Beispiel Vita Parcours oder Langlaufloipen. Diese Anlagen sind räumlich nicht klar abgegrenzt und nicht absperrbar. Sie sind vergleichbar mit Wanderwegen. Ein Tennisplatz befindet sich hingegen nicht im freien Gelände, sondern auf einer klar abgegrenzten Sportanlage.

 

Was sind die unmittelbar nächsten Herausforderungen, die auf Swiss Tennis zukommen?

Öffnung der Anlagen
Gemäss unseren Informationen wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte Februar 2021 entschieden, wie es ab Ende Februar weitergehen wird.

Dieser Entscheid, beziehungsweise die Auslegungen des zuständigen Bundesamts für Gesundheit (BAG) sein, werden definieren, wann die Anlagen in den nächsten Wochen oder Monaten geöffnet werden können. Auch da arbeitet Swiss Tennis – wie im vergangenen Frühjahr – eng mit Swiss Golf zusammen, um den entsprechenden Stellen die Argumente für die sichere Durchführung beider Sportarten zu präsentieren und eine frühstmögliche Öffnung zu erreichen.

Stabilisierungspaket 2021
Dank des Stabilisierungspakets 2021 wird das Schweizer Tennis auch im Jahr 2021 wiederum Geld für entstandene Schäden innerhalb der Tennis-Community erhalten, um die Eingaben zu prüfen, zu plausibilisieren und anschliessend zu verteilen. Bevor diese Gelder jedoch fliessen, muss zuerst der Exekutivrat von Swiss Olympic vom Verteilungsmodus, den das BASPO zusammen mit Swiss Olympic noch erarbeitet, Kenntnis nehmen und diesen verabschieden. Dies wird nach Angaben von Jürg Stahl, Präsident von Swiss Olympic, nicht vor Anfangs März der Fall sein. Die 2021 zu verteilenden Gelder werden jeweils einen Schadenszeitraum von 6 Monaten (Januar bis Juni und in einer zweiten Runde Juli bis Dezember) abdecken.

Definition «freies Gelände»
Wir sind weiterhin beim BAG vorstellig, um auf die aus unserer Sicht falschen Definition „des freien Geländes“ (siehe oben) Einfluss nehmen zu können.

Härtefallhilfen für Tenniscenter

Gemäss Aussagen des BASPO sind Härtefallhilfen für Sportclubs- und Centers generell ausgeschlossen , da der Bund dafür andere Mittel (Kurzarbeit, Darlehen an den Sport, Stabilisierungspakete 2020/2021) vorgesehen hat. 

In einem kürzlich geführten persönlichen Telefongespräch mit unserem Präsidenten hielt Bundespräsident Guy Parmelin fest, «dass es sicher schade ist, dass nicht mehr Mittel zur Verfügung stünden, aber das gilt nicht nur für Tenniscenter, sondern für die ganze Schweizer Wirtschaft, insbesondere die Hunderttausenden von KMU’s.“ 

Angesichts der komplexen Rechtslage inkl. Artikel 12 Abs. 2bis des Covid-19-Gesetzes erachtet Swiss Tennis den Bezug von Härtefallhilfen für die Sparte «Restaurantbetrieb» eines Tenniscenters jedoch als möglich. Die konkrete Härtefallhilfe liegt jeweils in der Verantwortung der Kantone. Die Kantone prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Fragen zur Abwicklung eines Gesuches sind entsprechend an den Kanton zu richten, in welchem das Unternehmen am 1.10.2020 seinen Sitz hatte. Die kantonalen Kontaktdaten finden sich auf covid19.easygov.swiss

 

Der Zentralvorstand, die Geschäftsleitung und auch die Task Force von Swiss Tennis sind sich der äusserst schwierigen und belastenden Situation bewusst. Wir setzen alles daran, an die bereits erreichten Erfolge bezüglich Covid19-Massnahmen für unseren Sport anzuknüpfen.

Wie immer werden wir an dieser Stelle informieren, sobald sich neue Entwicklungen ergeben oder uns neue Informationen zur Verfügung stehen.