Der Regionalverband ist ein eigenständiger Verein (nach Art. 60 ZGB), der sich zur Hauptsache durch Beiträge der angeschlossenen Mitglieder und zu einem kleineren Teil durch Zuwendungen von Swiss Tennis, durch Sponsoren und weitere Geldgeber finanziert. Trotz seiner Eigenständigkeit unterliegt die Genehmigung der RV-Statuten dem Zentralvorstand von Swiss Tennis: er unterzieht sich den Statuten, Reglementen und Weisungen von Swiss Tennis und hat die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu gewährleisten. Im Rahmen der Präsidentenkonferenz PKON tauschen sich die Präsident:innen der RV regelmässig untereinander aus.
Jeder Regionalverband wählt in Abhängigkeit zu seiner Grösse Delegierte und Ersatzdelegierte, die die Interessen des Regionalverbandes an der Delegiertenversammlung von Swiss Tennis vertreten.
Die Regionalverbände bilden die Dachorganisation über alle Tennisaktivitäten in der Region, führen kantonale und regionale Meisterschaften durch, bilden das Bindeglied zwischen der Basis und Swiss Tennis und vertreten die Interessen der ihnen angeschlossenen Clubs/Centern gegenüber Swiss Tennis. Sie unterstützen ausserdem die Bestrebungen von Swiss Tennis innerhalb ihres Gebietes, insbesondere in den zwei Schwerpunkten "Förderung des Tennissports generell" und "Regionale Nachwuchsförderung". Dafür ist insbesondere die Konferenz der Juniorenverantwortlichen JUKON zuständig.
*Aufgrund des Anschlussvertrages zwischen dem Liechtensteiner Tennisverband und Swiss Tennis sind die Tennisclubs des Fürstentums Liechtenstein Mitglieder von Swiss Tennis. Die entsprechenden Rechte und Pflichten regeln die STA von Swiss Tennis. Sämtliche Mitglieder des LTV (Tennisclubs und deren Mitglieder) sind am Wettkampfbetrieb von Swiss Tennis spielberechtigt (Interclub, Clubmeisterschaften, Turniere etc.). Die Liechtensteinischen TennisspielerInnen sind den Schweizern gleichgestellt. Demzufolge können die Liechtensteinischen AthletInnen z. B. Schweizermeisterschaften spielen und fallen beim IC nicht ins Ausländerkontingent.